Was ist eigentlich ein ATV und was bedeutet der Name?
ATV ist eine amerikanische Abkürzung für "all terrain vehicle". Das bedeutet so viel wie: Fahrzeug für jede Art von Untergrund oder Gelände. Die amerikanische Aussprache der Abkürzung klingt in etwa so:"äitiwi". Die Bezeichnung sagt im Grunde schon ganz klar den Einsatz- oder Verwendungszweck aus. Gelände also. Zu Beginn der 80er Jahre tauchten diese Fahrzeuge zum ersten mal in Serie produziert auf. Die ersten Modelle wurden eindeutig eher als Spaßfahrzeuge konzipiert. Erst später erkannte man ein erhebliches Nutzpotenzial und so entstanden die ATV wie wir sie heute kennen. Extreme Geländegängigkeit, hohe Zugkraft, und Transportmöglichkeiten. Die kleinen, leichten Fahrzeuge fanden dann schnell Anhänger vor allem in der Land- und Forstwirtschaft. Die Besonderheit eines ATV im Vergleich zu anderen Transportmitteln liegt in der Art der Bauform und der damit verbundenen, außergewöhnlichen Bedienung. Das Fahrzeug verfügt über vier Räder, eine vom Zweirad bekannte Lenkstange und motorradähnlicher Sitzbank. Auch die Bedienelemente erinnern oft an die eines Motorrades. (Fußschaltung, Handbremshebel usw.) Mittlerweile verfügen die meisten ATV über ein automatisches Getriebe, Kardan- und Vierradantrieb, oder Einzelradaufhängung.
Was ist eigentlich ein Quad?
Ein Quad ist grundsätzlich ähnlich einem ATV. Die Bezeichnung "Quad" entstand allerdings erst mit dem wachsenden Bekanntheitsgrad der amerikanischen Fahrzeuge hier in Europa. Wer den Begriff kreiert hat ist unbekannt, allerdings basiert die Bezeichnung auf der Anzahl der Räder, "Vier". Später übernahmen einige Hersteller diese Bezeichnung offiziell für einige Ihrer Modelle. Suzuki z.B. mit dem Modell "Quad Runner". Quads sind im Grunde reine Funfahrzeuge ohne hohen Nutzwert. Allerdings sind auch diese Fahrzeuge für den Einsatz im Gelände konzipiert. Große Federwege und Bodenfreiheit, Stollenreifen und relativ hohe Motorleistung sind die Besonderheiten. Quads wurden überwiegend für den sportlichen, oder Freitzeiteinsatz entwickelt. Amerikanische Familienunterhaltung pur. Der Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr ist eigentlich eine europäische Errungenschaft, die wir den Amerikanern voraushaben. Wesentliche Merkmale eines Quads sind: Sportliches Design, steife Rahmenkonstruktion, Starrachse hinten, meist Schaltgetriebe und Kettenantrieb.
Worin besteht denn der Unterschied zwischen ATV und Quad?
Siehe auch: "Was ist ein ATV?" und "Was ist ein Quad?" Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale liegen in der Regel in der Optik, in der Art des Antriebs, in der des Fahrwerks und nicht zuletzt in der Art der Verwendung. Moderne ATV verfügen meist über eine breite Sitzbank und ausladende Verkleidungen, die die Räder vollständig abdecken und den Fahrer vor aufgewirbeltem Schmutz schützen. Als Antrieb dient meist ein Automatikgetriebe, vielfach mit Allradantrieb und manchmal auch über ein Untersetzungsgetriebe oder sperrbare Differenziale. In den letzten Jahren wurden außerdem die meisten, größeren ATV mit Einzelradaufhängung ausgestattet. Darüber hinaus bieten ATV oft serienmäßig Anhängervorrichtungen und Gepäck- oder Ladebrücken an der Front und am Heck. Wald-, Forst- oder Transportarbeiten sind also hervorragende Einsatzzwecke für ein ATV. Sportquads sind dagegen wesentlich leichter und aggressiver im Styling. Die Sitzbank ist schmaler gehalten, dadurch wird die Bewegungsfreiheit des Fahrers unterstützt. Die Verkleidungen sind oft nicht mehr als optische Gimmicks, einen Schutz vor Verschmutzung bieten viele kaum. In der Regel kommen fußgeschaltete. manuelle Getriebe zum Einsatz. Der Endantrieb erfolgt dabei über eine Kette auf eine starre Hinterachse. Die starre Achse bewirkt auch das so gewollte Driften des Fahrzeugs in Kurven. Die gesamte Bedienungsumgebung erinnert wesentlich stärker an ein Motorrad. Zuladungsmöglichkeiten in Form von Gepäckträgern findet man bei den Quads nur selten. Die Möglichkeiten der Straßenzulassung haben den Bereich der Quads teilweise stark beeinflusst. Viele dieser Fahrzeuge sind heute schon fast als Kart oder Streetfighter zu bezeichnen. Harte Dämpfer, Tieferlegungen und breite Straßenprofilbereifung geben den Quads ein neues Einsatzgebiet vor. Außerdem erreichen Sportquads wesentlich höhere Geschwindigkeiten. Die Geländegängigkeit ist dabei nur noch zweitrangig. Außer natürlich im sportlichen Bereich, z.B. Motocross.
Gibt es noch andere Typen solcher Fahrzeuge?
Die Allgemeinheit verwechselt ein ATV oder Quad schon mal gerne mit einem Trike (Dreirädriges Motorrad) oder sogar einem Traktor. Zwar basiert das heutige ATV eigentlich auf einem Dreirad, das in den frühen 80er Jahren in Amerika hergestellt wurde, allerdings verschwand diese Fahrzeugart schnell wieder vom Markt, die Unfallgefahr war einfach zu groß. Heute werden in der Szene immer öfter auch die "Buggys" in Zusammenhang mit ATV genannt. Diese Fahrzeuge verfügen zwar auch über eine gewisse Geländegängigkeit, sind aber von der Bedienung und den Fahreigenschaften eher einem Kart ähnlich. Buggys verfügen über einen Überrollbügel, Schalensitze, Lenkrad, Dreipunktgurt und Fußpedale wie in einem Auto.
Ist das Fahren schwierig?
Wie bei allen anderen Fahrzeugen auch, ist das immer eine Frage der persönlichen Einstellung und des Könnens. Grundsätzlich gilt: Die Bedienung eines Quad oder ATV ist nicht vergleichbar mit der Bedienung eines PKW oder Motorrades. Die fahrphysikalischen Eigenschaften ähneln dagegen eher einem PKW. Wie bei einem Auto neigt das ATV in Kurven nach Außen. Um ein Überkippen in Kurven zu verhindern, sollte man diese nie zu schnell anfahren. Auf einem ATV kann man bis zu einer gewissen Grenze aber auch durch Verlagerung des Oberkörpers in Richtung Kurveninneres dem Kippen entgegenwirken. Der Lenker ist zwar vielen von einem Motorrad vertraut, dennoch muss man auf einem ATV wirklich Lenken um eine Richtungsänderung vorzunehmen. Auf einem Motorrad geht das schon durch leichten Gegendruck und Gewichtsverlagerung. Umsteiger müssen also bedenken, dass man den Lenker eines ATV durch Druck und Zug wirklich bewegen muss. Der Kraftaufwand dafür kann teilweise recht erheblich sein. Es gibt noch eine ganze Reihe Quad- oder ATV spezifischer Eigenheiten, diese aufzuzählen führt aber zu weit. Grundsätzlich sollte der Anfänger erste Fahrversuche auf abgesperrtem Terrain machen. Oder auch eine Fahrschule (siehe: Führerschein) oder einen Fahrkursus besuchen.
Brauche ich einen besonderen Führerschein für ein Quad / ATV?
Grundsätzlich gilt: Für das Fahren eines Quad oder ATV wird der Führerschein Klasse B (alt 3) benötigt. Das gilt für alle Quad / ATV, unabhängig von Leistung oder Hubraum und unabhängig von der Art der Zulassung (siehe: Zulassung). Das Bedeutet in der Praxis, dass man mindestens 18 Jahre alt sein muss. Die Klasse A, A1 berechtigt in keinem Fall zum Fahren eines Quad / ATV. Seit 2005 gibt es allerdings eine Neuerung. Auf Druck der EU wurde eine neue Führerscheinklasse eingeführt. Diese Klasse S berechtigt schon 16-jährige zum Fahren eines Quad. Allerdings gibt es dabei massive Einschränkungen. Die Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 50 ccm haben und nicht schneller als 45 km/h fahren. Es ist auf keinen Fall erlaubt, z.B. eine auf 45 km/h gedrosselte 150 ccm oder noch größere Maschine zu fahren. Der Führerschein Klasse S steht in keiner Kombination zu den Fahrerlaubnissen der Klassen L oder T. Wer sich also mit 16 Jahren für ein solches Quad entscheidet, darf mit dem zu erwerbenden Führerschein keine anderen Fahrzeuge wie Mofa oder Roller fahren. Dafür muss die Fahrerlaubnis separat erworben werden.
Wie alt muss ich sein um ein Quad / ATV fahren zu dürfen?
(Siehe auch: Führerschein) Grundsätzlich gilt: Ab 18 Jahren darf man ein Quad oder ATV fahren, vorausgesetzt man besitzt die Fahrerlaubnisklasse B (alt 3). Ab 16 Jahren gilt: Mit der neuen Fahrerlaubnisklasse S dürfen Quads bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Natürlich dürfen aber auch jüngere Personen ein Quad oder ATV fahren, das allerdings nur auf privatem Gelände, oder auf dafür vorgesehenen Plätzen, z.B. Motocross- oder Endurogeländen. Fahrer unter 16 Jahren sollten dabei immer unter Aufsicht eines Erwachsenen stehen. Für die Jüngsten bieten die Hersteller auch Quads, die per Stellschraube in der Geschwindigkeit angepasst werden können. Es gibt sogar Funkfernbedienungen zum Abstellen des Motors in gefährlichen Situationen.
Hat ein Quad / ATV auch eine Straßenzulassung?
Obwohl die Quad und ATV ursprünglich ausschließlich für den Gebrauch im Gelände entwickelt wurden, hat sich in Deutschland und großen Teilen Europas die Straßenzulassung durchgesetzt. Natürlich müssen für diese Zulassung eine Reihe gesetzlicher Vorgaben erfüllt sein. In Deutschland wird das meiste dazu in der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) geregelt. Seit ein paar Jahren werden aber auch Quad und ATV aus dem Ausland mit entsprechender COC (Certificate of Authenticy) im Straßenverkehr anerkannt. Mittlerweile bietet der Handel fast ausschließlich für die Zulassung umgerüstete Fahrzeuge an. In der Art der Zulassung gibt es allerdings (noch) große Unterschiede. Früher wurden die meisten Quad und ATV als PKW zugelassen. Diese Zulassungsart hat aber eine Menge Nachteile, weil ein Quad technisch nicht mit einem PKW vergleichbar ist. Heute werden die meisten Quad / ATV als VKP (vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) oder als Zugmaschine/Ackerschlepper zugelassen. Nachteil der VKP Zulassung ist die gesetzlich vorgeschriebene Drosselung der Fahrzeuge auf höchstens 15 kW. Diese Maßnahme stammt noch aus den Anfangszeiten der Quads in Deutschland und ist auf das eher zurückhaltende Vertrauen der TÜV Prüfer in die teilweise veraltete Technik zurückzuführen. Leider hat sich bis heute daran nichts geändert. Eine weitere Möglichkeit der Zulassung ist die Zugmaschine. Der Vorteil dabei: Keine Leistungsbeschränkung. Auch die früher geltende Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 62 km/h ist hinfällig. Der Nachteil der Zugmaschinenzulassung: Größerer Aufwand des Umbaus, benötigt wird unter anderem eine Anhängerkupplung und ein Rückwärtsgang. Allerdings hat so mancher Händler auch dafür schon entsprechende Gesetzeslücken ausgemacht und die Zugmaschinenvorgaben auf ein kleinstmögliches Maß herunter geschraubt. Die Art der Zulassung für Quad und ATV ist aber weiterhin in der Diskussion und Änderungen können jederzeit eintreten.
Darf man mit einem Quad / ATV auch auf einer Autobahn fahren?
Abhängig von der Art der Zulassung, insbesondere der in den Papieren eingetragenen Höchstgeschwindigkeit ist es in der Regel erlaubt. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit muss mindestens 62 km/h betragen. Da auch heutige Zugmaschinenzulassungen oft wesentlich höhere Geschwindigkeiten eingetragen haben, ist auch damit ein Befahren von Autobahnen möglich. Das gleiche gilt für VKP oder PKW Zulassungen. Anders dagegen verhält es sich bei den Fahrzeugen, die mit dem Führerschein Klasse S gefahren werden dürfen. Da diese nur 45 km/h fahren dürfen, kann man damit nicht auf einer Autobahn fahren.
Darf ich mit einem Quad / ATV im Wald oder Feld fahren?
In den meisten deutschen Gebieten ist ein Befahren von Wäldern, oder Wirtschaftswegen verboten. Das gilt übrigens für Kraftfahrzeuge aller Art. Ein fehlendes Verbotsschild ist noch lange keine Erlaubnis, das sollte man nicht missverstehen. In manchen Gebieten der neuen Länder wird ein Befahren von solchen Wirtschaftwegen aber geduldet. Das heißt aber nicht, das man einen gesetzlichen Anspruch darauf erheben kann. Wer im Gelände fahren will, sollte dies entweder auf privatem Grund und Boden tun, oder auf einem abgeschlossenen Fahrgelände z.B. eines Moto-Cross-Vereins. Rücksichtsloses Verhalten bringt zwar kurzfristig Spaß, langfristig wird der Allgemeinheit aber dadurch die Ausübung Ihres Hobbys verleidet. Es ist nämlich nicht DER Quadfahrer, sondern es sind immer DIE Quadfahrer.
Kann man auch zu zweit auf einem Quad / ATV fahren?
Wer schon einmal ein Quad / ATV gesehen hat, dem sind sicher die vielen Sicherheitsaufkleber aufgefallen, die die Mitnahme eines Passagiers untersagen. In den meisten europäischen Ländern gelten diese Herstellervorgaben in Verbindung mit einer Straßenzulassung nicht. In den meisten Fällen ist ein Passagierbetrieb durch eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren möglich. Selbst einige der 50 ccm Quads dürfen mit 2 Personen gefahren werden. Mittlerweile hat auch die Industrie darauf reagiert und bietet speziell ausgestattete Fahrzeuge, die besonders für die Mitnahme eines Beifahrers geeignet sind.
Muss ich beim Fahren eines Quad / ATV einen Schutzhelm tragen?
Diese Frage befasst zurzeit den Gesetzgeber. Für den Februar 2005 wurde die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht für Quad und ATV angestrebt. Nach aktuellen Infos verschiebt sich dies in den Sommer 2005. In wie weit davon auch die Altzulassungen betroffen sind, kann noch nicht gesagt werden. Zurzeit gibt es Zulassungen, bei denen das Tragen eines Helmes lediglich empfohlen wird. In vielen Fällen wird aber das Tragen eines Helmes zur Auflage für eine Straßenzulassung gemacht. Das ist in den Papieren auch entsprechend festgehalten. Obwohl es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, gilt im Falle einer Eintragung aber auf jeden Fall die Auflage, die eingetragen ist und wird im Falle einer Zuwiderhandlung mit entsprechender Geldstrafe belegt. Allerdings sollte das Tragen eines Schutzhelmes als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt werden.
Muss ich beim Fahren eines Quad / ATV spezielle Schutzkleidung tragen?
Das Tragen spezieller Schutzkleidung ist ähnlich wie beim Motorradfahren nicht vorgeschrieben. Allerdings sollte ein Mindestmaß an Schutz vor Sturzverletzungen im eigenen Interesse liegen. Dabei gilt das Tragen einer langbeinigen Hose, einer Jacke und festen Schuhen als Minimalausstattung. Selbstverständlich besser sind Hosen und Jacken mit Protektoren, Handschuhe, mindestens knöchelhohe Schuhe und natürlich ein Schutzhelm. Zwar ist die Kleidung nicht vorgeschrieben, im Falle eines Schadens könnte eine Versicherung allerdings die Zahlung mit der Begründung der Fahrlässigkeit einschränken.
Wie schnell fährt ein Quad / ATV?
Quads bis 50 ccm, die von 16-jährigen mit der Führerscheinklasse S gefahren werden dürfen, fahren 45 km/h schnell. Dabei wird eine etwas höhere, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h durch eine Drosselung reduziert. Manipulationen an der Drosselung führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Alle anderen Quad und ATV die mit einem Führerschein Klasse B gefahren werden dürfen, sind an die Angabe der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit in den Papieren gebunden. Hier gibt es eine weite Spanne, abhängig von der prüfenden TÜV Stelle oder den notwendigen Gutachten für eine Zulassung. In der Regel beträgt die eingetragene Geschwindigkeit zwischen 80 und 120 km/h. Ausnahmen findet man immer wieder, entweder mal mehr oder auch noch weniger. Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit liegt in den meisten Fällen aber um einiges höher. Besonders leistungsstarke Sportquads erreichen serienmäßig auch schon mal 150 km/h. Im Bereich der StVO ist eine Überschreitung der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit aber nicht erlaubt.
Wie viel Leistung hat ein Quad / ATV?
Die Leistung von Quad und ATV ist wie bei den meisten anderen Motoren in etwa abhängig von dem Hubraum. Ein 50 ccm Quad hat meist nicht mehr als 10-12 PS. Die Mittelklasse bringt in der Hubraumspanne von 100 bis 400 ccm etwa 20 bis teilweise 50 PS. Darüber hinaus nimmt der Leistungszuwachs in gemessenen PS aber proportional zur Hubraumgröße wieder ab. Das heißt, das auch aktuelle ATV mit mehr als 700 ccm selten wesentlich mehr als 50 oder 60 PS leisten. Ausnahmen bilden dabei die Kleinserien- oder speziellen Sportfahrzeuge. In diesem Segment werden auch schon mal 100 PS aus den Motoren gekitzelt. Tuningmaßnahmen vorausgesetzt. In der Regel sind diese leistungsstarken Quads aber nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Was kostet ein Quad / ATV bei der Anschaffung?
Derzeit liegen die Preise für ein 50 ccm Fahrzeug zwischen 1000 und 2500 Euro je nach Ausstattung. In der beliebten Mittelklasse zwischen 250 und 450 ccm kann man schon ab 4000 Euro ein gutes Quad / ATV bekommen. Die preisliche Obergrenze liegt ca. bei 7000-8000 Euro. Die Oberklasse ist sowohl in der Ausstattung als auch im Preis nach oben völlig offen. Beginnend bei ca. 8000 Euro kann man aber auch über 20000 Euro für ein spezielles Kleinserienfahrzeug rechnen. Die Preise sind in den letzten Jahren durch die größere Nachfrage eher gesunken.
Was kostet ein Quad / ATV im laufenden Unterhalt?
Bei den Finanzämtern, die die Kfz-Steuer festlegen, hat sich eine umstrittene Besteuerungsgrundlage durchgesetzt. Egal ob ein Fahrzeug als VKP oder Zugmaschine gilt, der Steuersatz für PKW ohne Kat wird meistens gefordert. Ausnahmen gibt es immer mal, sind aber sehr selten. Auch wird dabei keine Steuerminderung anerkannt, obwohl die meisten modernen Quads die Stufe II der EU Abgasnorm erfüllen. Beschwerden gegen einen Steuerbescheid haben noch in keinem bekannten Fall zu einer geringeren Besteuerung geführt. Aber "Versuch macht kluch". 50 ccm Quads sind dagegen von einer Steuer befreit. Die Kosten für eine Haftpflichtversicherung sind vom jeweiligen Versicherungsunternehmen abhängig. Einige setzen dabei die Versicherungsklassen wie bei einem PKW an. Andere versichern Quad und ATV grundsätzlich wie ein Motorrad. Das rechnet sich besonders für Quads mit einer 15 kW Drosselung. Als Mittelwert für ein durchschnittliches Quad / ATV kann man von Kosten in Höhe von 100 bis 200 Euro ausgehen. Wenn ein Versicherungsangebot wesentlich darüber liegt, sollte man sich bei anderen Unternehmen weitere Angebote einholen. Die 50 ccm Qauds benötigen lediglich ein kleines Versicherungskennzeichen (Mofa Schild).
Welche Firmen bauen denn Quad / ATV?
Neben den großen Marken wie Yamaha, Kawasaki, Suzuki und Honda hat sich innerhalb der letzten Jahre besonders Bombardier einen Namen gemacht. Seit einigen Jahren drängen aber immer mehr asiatische Hersteller in den europäischen Markt. Manche sehr erfolgreich, wie z.B. Kymco oder SMC (die in Europa unter diversen Markennamen bekannt sind), andere dagegen tauchen auf und verschwinden kurz darauf wieder. Das Angebot hat sich in wenigen Jahren aber vervielfacht und die Hersteller bringen in sehr kurzen Abständen neue Modelle auf den Markt.
Wo kann ich denn Quad / ATV besichtigen oder kaufen?
Mittlerweile gibt es ein sehr verbreitetes Netz von Händlern für Quad und ATV. Es gibt Vertragshändler für bestimmte Marken oder auch freie Händler, die meist mehrere Marken anbieten. Aber Achtung, es gibt auch einige Händler, die lediglich Re-Importe verkaufen. Diese Fahrzeuge unterliegen zwar auch den deutschen Gewährleistungsvorschriften, Garantie wird aber nicht immer gewährt. Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen sollten vor dem Kauf genau geklärt werden.
Worauf sollte ich als Käufer besonders achten?
Da die meisten Hersteller von Quad und ATV die Fahrzeuge entsprechend dem Einsatzzweck konstruieren, nämlich im Gelände zu fahren und nicht im öffentlichen Straßenverkehr, müssen die Fahrzeuge für die Straßenzulassung angepasst werden. Das erfordert in der Regel umfangreiche Eingriffe und Erweiterungen insbesondere im Bereich der Elektrik. Das wird von den meisten Händlern in Eigenregie durchgeführt. Der Laie wird dabei kaum qualitative Unterschiede ausmachen. Deshalb ist es ratsam sich vor einem Kauf genau zu informieren oder einen Bekannten mit entsprechenden Kenntnissen zu Rate zu ziehen. Außerdem sollten im Vorfeld die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen schriftlich vereinbart werden. Ein guter Händler sollte eine Probefahrt ermöglichen. Seit einiger Zeit mehren sich auch Kaufangebote im Internet auf so genannten Auktionsplattformen wie z.B. eBay. Neben vielen seriösen Händlern tummeln sich aber auch dort Betrüger. Besonders Angebote ausländischer Anbieter, oder verführerische Billigstpreise sollten mit größter Skepsis betrachtet werden. Es gab schon mehrfach Fälle von Betrug, die belegt sind. Ganz besondere Vorsicht ist geboten, wenn als Zahlungsweise der Geldtransfer über eine Treuhandbank wie z.B. die "Western Union Bank" erfolgen soll. Quadkauf sollte wie auch ein Autokauf auch Vertrauenssache sein. Auch wenn der Händler in der Nähe nicht immer der billigste ist, man sollte sich gut überlegen, wegen 50 Euro Preisunterschied ein Quad bei einem mehreren hundert Kilometer entfernten Anbieter zu kaufen. Spätestens zur ersten Inspektion, die ja auch Voraussetzung für spätere Gewährleistungsansprüche ist, wird man sich mit der Problematik auseinander setzen müssen.